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Geldscheine und Münzen neben einem Wohnungsschlüssel
Wohnungsauflösungen15. Sep 20262 Min. Lesezeit

Was tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Nach einer Wohnungsauflösung ist die Kaution oft der letzte offene Posten - und häufig ein vierstelliger Betrag, der nach einem Todesfall zum Nachlass gehört. Passiert monatelang nichts, stellt sich die Frage, ab wann man nachhaken kann.

Die Rechtslage ist überschaubar. Die wichtigsten Schritte.

Schreibtisch mit Brief, Taschenrechner und Kontoauszügen

Schritt 1: Die Prüffrist abwarten

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter darf eine angemessene Zeit prüfen, ob noch Forderungen bestehen; nach ständiger Rechtsprechung sind das im Regelfall drei bis sechs Monate. Steht die Betriebskostenabrechnung noch aus, darf er einen Teilbetrag in Höhe der zu erwartenden Nachzahlung länger einbehalten - aber eben nur diesen Teil, nicht die gesamte Summe.

Schritt 2: Schriftlich auffordern

Nach Ablauf der Prüffrist wird schriftlich zur Auszahlung aufgefordert, mit einer klaren Frist von zwei bis drei Wochen und Angabe der Bankverbindung. Bei einem Nachlass gehört der Erbnachweis dazu. Verschickt wird per Einwurf-Einschreiben, damit der Zugang belegt ist. Eine sachliche Fristsetzung reicht in der Mehrzahl der Fälle bereits aus.

Nahaufnahme eines Kalenderblatts mit markiertem Datum

Schritt 3: Abzüge prüfen

Rechnet der Vermieter Beträge gegen, muss er sie benennen und beziffern - eine pauschale Behauptung genügt nicht. Zulässig sind offene Miete, Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung, die Beseitigung echter Schäden und die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände. Nicht zulässig sind übliche Gebrauchsspuren, der Austausch veralteter Einrichtung und Renovierungen auf Grundlage unwirksamer Klauseln mit starren Fristen.

Klemmbrett und Stift auf dem Boden einer leeren Wohnung

Schritt 4: Wenn nichts passiert

Bleibt die Zahlung aus, führen drei Wege weiter: eine Beratung beim Mieterverein, ein Anwaltsschreiben oder das gerichtliche Mahnverfahren, das online beantragt werden kann und bei unstrittigen Beträgen günstig ist. Wichtig ist die Verjährung - der Anspruch verjährt in drei Jahren zum Jahresende. Nach einem Todesfall geht dieser Termin besonders leicht unter.

Fazit: Frist abwarten, dann konsequent nachfassen

Drei bis sechs Monate Prüfzeit sind normal, danach folgt eine schriftliche Aufforderung mit Frist. Jeder Abzug muss begründet und beziffert sein. Die beste Vorbeugung bleibt eine geräumte, besenreine Übergabe mit Fotos und vollzähligen Schlüsseln.

Geldscheine und Münzen neben einem Wohnungsschlüssel

Damit es gar nicht so weit kommt: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen für eine Übergabe ohne Angriffsfläche.

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