Wer aus einem Mietvertrag früher herauskommen will, denkt zuerst an einen Nachmieter. Nach einem Todesfall ist das ein wirksamer Hebel: Jeder eingesparte Monat entlastet den Nachlass und verkürzt die Zeit bis zum Abschluss der Wohnungsauflösung.
Ein Anspruch besteht allerdings nur ausnahmsweise. Die wichtigsten Punkte.

Schritt 1: Die Erwartung richtig setzen
Die verbreitete Annahme, man dürfe drei Nachmieter benennen und sei dann raus, trifft nicht zu. Ein durchsetzbarer Anspruch besteht nur bei einer Nachmieterklausel im Mietvertrag oder bei einem besonderen Interesse - etwa berufsbedingtem Ortswechsel, Krankheit oder Heimeinzug. In allen anderen Fällen entscheidet der Vermieter frei, stimmt aber häufig zu, wenn ihm die Arbeit abgenommen wird.
Schritt 2: Zuerst räumen, dann zeigen
Eine vollgestellte Wohnung findet kaum Interessenten, eine leere und saubere oft innerhalb weniger Tage. Deshalb wird die Reihenfolge umgedreht: erst sichten und räumen, dann Termine vergeben. Leere Räume wirken zudem grösser, und Interessenten können sich die eigene Einrichtung besser vorstellen - das ist der grösste Einzelfaktor beim Tempo.

Schritt 3: Gute Unterlagen zusammenstellen
Was überzeugt, ist ein vollständiges Paket: helle Fotos von jedem Raum bei Tageslicht, ein Grundriss mit Quadratmeterangaben, die genaue Aufteilung von Kalt- und Nebenkosten sowie Angaben zu Heizung, Baujahr und Stellplatz. Wer Interessenten gleich mit Selbstauskunft, Einkommensnachweisen und Bonitätsauskunft zum Vermieter schickt, erhöht die Zusagequote deutlich.

Schritt 4: Schriftlich vorschlagen
Vorgeschlagen wird immer schriftlich, mit Namen und vollständigen Unterlagen der Interessenten und mit einer Frist zur Rückmeldung. So bleibt nachvollziehbar, wann welcher Bewerber vorgestellt wurde - das ist wichtig, falls später über die Verkürzung der Mietzeit gestritten wird. Zwei oder drei ernsthafte Bewerber gleichzeitig wirken dabei deutlich besser als ein einzelner.
Fazit: Leere Wohnung, komplettes Paket
Ohne Klausel oder besonderen Grund gibt es keinen Anspruch - wohl aber gute Chancen. Wer zuerst räumt, ordentliche Fotos und einen Grundriss liefert und mehrere solvente Bewerber schriftlich vorschlägt, bekommt in der Praxis meist ein früheres Vertragsende.

Wenn die Wohnung dafür erst leer werden muss: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen für eine kurzfristige Räumung.



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