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AGB

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen zwischen der Firma Haushaltsauflösungen Peter Fritsch (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.


2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss

  • Die Vertragssprache ist Deutsch.

  • Das Angebot kommt durch individuelle Vereinbarung oder Vor-Ort-Besichtigung zustande.

  • Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gebunden.

  • Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und den Auftraggeber zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

  • Alle Werte und Wertgegenstände in den Räumlichkeiten sind vor Beginn der Tätigkeit durch den Auftraggeber zu sichern.

  • Die Entsorgung gefährlicher Abfälle gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist ausgeschlossen. Sollte sich herausstellen, dass solche Stoffe im Objekt vorhanden sind (z. B. Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette), geht deren Entsorgung nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Entsorgung selbst verantwortlich.


3. Leistungsbeschreibung

Die Firma Haushaltsauflösungen Peter Fritsch führt aus:

  • Haushaltsauflösungen

  • Räumungen von Problemwohnungen

  • Entrümpelungen

  • Gewerbeauflösungen

  • Entsorgungen

  • Entkernungs- und Aufbauarbeiten (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern

Alle Arbeiten werden sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt. Das Objekt wird besenrein hinterlassen.


4. Eigentumsübergang

  • Bei Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle Gegenstände des Auftragshaushalts in das Eigentum des Auftragnehmers über.

  • Der Auftraggeber versichert mit Vertragsunterzeichnung, Eigentümer der Gegenstände zu sein oder die Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung zu besitzen.

  • Der Auftragnehmer handelt im Namen des Auftraggebers und haftet nicht bei falschen Angaben über Eigentumsverhältnisse.

  • Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck, Wertpapiere etc.) sind vor Beginn der Arbeiten zu entnehmen.

  • Änderungen am Vertragsgegenstand nach Vertragsabschluss können eine Preiskorrektur rechtfertigen.

  • Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, müssen schriftlich in der Auftragsbestätigung aufgeführt sein. Andernfalls erfolgt keine Haftung für Entsorgung.


5. Leistungserbringung

Der Auftragnehmer kann den Vertrag oder Teile davon durch Dritte erfüllen lassen.


6. Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Streiks, behördliche Anordnungen) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer des Ereignisses zu verschieben.


7. Preise

  • Preise richten sich nach Größe und Aufwand in Euro.

  • Festpreise und Rabatte bedürfen gesonderter vertraglicher Fixierung.

  • Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und anfallender Entsorgungskosten.

  • Preisminderung durch Ankauf von Wertgegenständen muss schriftlich geregelt sein.


8. Zahlungsbedingungen

  • Werkleistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

  • Bei Zahlungsverzug kommen 5 % Verzugszinsen über dem Diskontsatz der EZB hinzu.

  • Der Auftragnehmer kann bei Zahlungsverzug die Arbeiten einstellen.

  • Abschlags- oder Vorauszahlungen sind zulässig. Ein Zahlungseinbehalt ist nicht erlaubt.


9. Kündigung

  • Eine Kündigung durch den Auftraggeber nach Auftragsbestätigung ist nur in Ausnahmefällen mit schriftlicher Zustimmung möglich.

  • Bei Kündigung später als 5 Werktage vor dem Termin: 30 % der vereinbarten Vergütung.

  • Bei Kündigung früher als 5 Werktage vor dem Termin: 10 % des Preises (mindestens 15 €).


10. Gewährleistung

  • Der Auftragnehmer gewährleistet saubere und ordentliche Durchführung.

  • Mängel müssen unverzüglich angezeigt werden.

  • Gewährleistung erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen.


11. Haftungsbeschränkung

  • Haftung für mittelbare Schäden ausgeschlossen.

  • Haftung für Wertgegenstände im Haushalt (Geld, Schmuck, Urkunden) ausgeschlossen.

  • Keine Haftung für Zustand von An-/Einbauten, Böden, Wänden, Rollläden oder fehlende Schlüssel nach Auftragsausführung.


12. Entsorgung

  • Zusammenarbeit nur mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

  • Gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung wird sichergestellt.


13. Mehrarbeit

  • Zusatzarbeiten (Renovierung, Gartenpflege, Sonder-Baumfällungen etc.) bedürfen schriftlicher Auftragserweiterung.

  • Zusatzarbeiten werden nach vereinbartem Stundenlohn zzgl. Umsatzsteuer abgerechnet.


14. Gerichtsstand, Erfüllungsort

  • Gerichtsstand: Tettnang

  • Erfüllungsort: Göppingen

  • Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


15. Widerrufsrecht

  • Der Auftraggeber kann den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.


16. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung nichtig sein, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.

  • Die Parteien verpflichten sich, die nichtige Bestimmung durch eine wirtschaftlich gleichwertige Regelung zu ersetzen.


Stand: 01.08.2024
Haushaltsauflösung Peter Fritsch
Krettenhof 1, 73035 Göppingen
Telefon: 07161 68 111
Web: fritsch-haushaltsaufloesung.de
E-Mail: info@DieRaeumung.de