Wenn ein Grundstück mit Garten aufgelöst wird, steht meist auch irgendwo ein Komposter - manchmal jahrzehntealt, oft überwuchert und selten in der Checkliste ganz oben. Trotzdem stellt sich am Ende immer die Frage: Bleibt er stehen, wird er geleert oder muss er komplett weg?
Komposter gehören bei einer Gartenauflösung im Rahmen einer Haushaltsauflösung zu den Dingen, die nicht einfach übersehen werden sollten. Im Folgenden geht es darum, wie damit umzugehen ist.

Schritt 1: Inhalt und Reifegrad prüfen
Zunächst wird geprüft, wie weit der Kompost bereits verrottet ist. Fertiger, humoser Kompost ist wertvoller Gartendünger und kann problemlos im eigenen Garten verteilt oder an Nachbarn abgegeben werden. Frischere, noch nicht durchgerottete Reste benötigen dagegen mehr Zeit oder müssen anders entsorgt werden.
Schritt 2: Fertigen Kompost sinnvoll nutzen
Ist der Kompost bereits reif, lohnt es sich, ihn direkt auf Beete oder unter Bäume und Sträucher auf dem Grundstück auszubringen - besonders, wenn die Immobilie ohnehin verkauft oder neu bepflanzt werden soll. Bei einer Entrümpelung mit grossem Garten in Donzdorf wurden einmal mehrere Kubikmeter fertigen Kompost direkt auf den Beeten verteilt, statt ihn kostenpflichtig abzutransportieren - eine einfache und kostenlose Lösung.

Schritt 3: Den Komposter selbst entsorgen oder weitergeben
Ist der Komposter aus Holz oder Kunststoff noch in gutem Zustand, lässt er sich oft gut weiterverkaufen oder verschenken - Gartenfreunde und Kleingartenvereine sind dafür gute Anlaufstellen. Ist er marode oder beschädigt, wird er je nach Material als Sperrmüll oder Wertstoff entsorgt. Holzkomposter lassen sich dabei oft einfach zerlegen, was den Transport erheblich erleichtert.

Schritt 4: Reste im Boden nicht vergessen
Häufig hat sich unter einem lange genutzten Komposter eine nährstoffreiche Erdschicht gebildet, die sich ebenfalls weiterverwenden lässt. Bei einer vollständigen Gartenauflösung wird auch dieser Bereich mit einbezogen, statt nur den sichtbaren Behälter zu entfernen.
Fazit: Kein Grund zur Eile, aber ein Punkt auf der Liste
Ein Komposter mag unscheinbar wirken, gehört aber fest zur Gartenauflösung dazu. Mit etwas Planung lässt sich der Inhalt oft noch sinnvoll nutzen, statt ihn einfach zu entsorgen.

Bei einer Grundstücksauflösung mit Garten: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen.



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