E-Mail-Postfächer, Online-Banking, Streamingdienste, Cloudspeicher, Bezahldienste und soziale Netzwerke gehören heute zu jedem Haushalt. Nach einem Todesfall sind sie das, was bei einer Haushaltsauflösung am leichtesten übersehen wird - obwohl dort Verträge und Geld liegen.
Rechtlich ist die Lage klarer, als viele denken. Die wichtigsten Punkte.

Schritt 1: Der digitale Nachlass wird vererbt
Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass digitale Konten wie jeder andere Vertrag auf die Erben übergehen - einschliesslich der Inhalte. Anbieter dürfen den Zugang also nicht mit Verweis auf Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte verweigern. Benötigt werden in der Praxis eine Sterbeurkunde und ein Erbnachweis, oft auch ein schriftlicher Antrag über ein Formular des Anbieters.
Schritt 2: Herausfinden, was überhaupt existiert
Die grösste Hürde ist nicht das Recht, sondern die Übersicht. Bewährt haben sich vier Quellen: die Kontoauszüge der letzten zwölf Monate, in denen jede Abbuchung einen Dienst verrät; das E-Mail-Postfach mit Rechnungen und Passwort-Mails; der Browser mit gespeicherten Zugängen; und ein eventuell vorhandener Passwortmanager. Ein Nachsendeauftrag bringt in den Wochen danach den Rest ans Licht.

Schritt 3: Geordnet abarbeiten
Sinnvoll ist eine feste Reihenfolge. Zuerst die Dienste mit laufenden Kosten kündigen - Streaming, Cloud, Software-Abos, Partnerbörsen, Fitness-Apps. Danach Bezahldienste und Guthabenkonten klären, weil dort echtes Geld liegt. Anschliessend Fotos und Dokumente aus der Cloud sichern, solange der Zugang besteht. Zuletzt folgen soziale Netzwerke, die je nach Plattform gelöscht oder in einen Gedenkzustand versetzt werden können.

Schritt 4: Selbst vorsorgen
Für die eigene Vorsorge genügt wenig Aufwand. Eine Liste aller wichtigen Zugänge, ausgedruckt und im Ordner mit den Vorsorgedokumenten abgelegt, ist besser als jede App. Ergänzt wird sie durch eine schriftliche Vollmacht über den Tod hinaus, die ausdrücklich digitale Konten einschliesst. Wichtig ist, das Passwort des Passwortmanagers separat zu hinterlegen - sonst nützt die beste Liste nichts.
Fazit: Zuerst die Abbuchungen, dann die Erinnerungen
Digitale Konten werden vererbt, Anbieter müssen Zugang gewähren. Der schnellste Weg zur Übersicht führt über die Kontoauszüge. Was Geld kostet, wird zuerst gekündigt; Fotos und Dokumente werden gesichert, bevor Konten gelöscht werden.

Wenn die Wohnung ansteht: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen. Geräte und Unterlagen werden gesichert, bevor geräumt wird.



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