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Schreibtisch mit geöffneter Finanzmappe und Taschenrechner
Haushaltsauflösung6. Sep 20262 Min. Lesezeit

Was passiert mit dem Konto eines Verstorbenen?

Wer nach einem Todesfall die laufenden Kosten begleichen oder eine Haushaltsauflösung bezahlen muss, stösst schnell auf ein Problem: Das Konto ist gesperrt, oder die Bank verlangt Unterlagen, die noch gar nicht vorliegen.

Wie es weitergeht, hängt fast vollständig davon ab, ob eine Vollmacht existiert. Die wichtigsten Punkte.

Bankkarte und geschlossene Kontomappe auf einem Tisch

Schritt 1: Das Konto wird zum Nachlasskonto

Sobald die Bank vom Tod erfährt, wird das Konto in ein Nachlasskonto umgewandelt. Es wird nicht geschlossen: Daueraufträge und Lastschriften für Miete, Strom und Versicherungen laufen zunächst weiter, und Eingänge wie Renten oder Mieteinnahmen werden weiter gutgeschrieben. Gesperrt wird dagegen die Verfügung - Karten werden ungültig, Online-Banking wird abgeschaltet.

Schritt 2: Mit Vollmacht ist alles einfacher

Eine Konto- oder Generalvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, ist der mit Abstand einfachste Weg. Der Bevollmächtigte kann weiterhin überweisen, Verträge kündigen und Rechnungen begleichen, ohne auf einen Erbschein zu warten. Genau deshalb sollte eine solche Vollmacht zu Lebzeiten erteilt und bei der Bank hinterlegt werden - ohne sie stehen Familien oft Monate ohne Zugriff da.

Leere Bankfiliale mit Schalter und Sitzbereich

Schritt 3: Ohne Vollmacht braucht es einen Erbnachweis

Fehlt eine Vollmacht, verlangt die Bank einen Nachweis der Erbenstellung. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll genügt in der Regel; bei einem handschriftlichen Testament oder gesetzlicher Erbfolge wird meist ein Erbschein verlangt. Dessen Beantragung dauert je nach Nachlassgericht mehrere Wochen bis Monate und kostet eine am Nachlasswert bemessene Gebühr.

Nahaufnahme von Tastenfeld und Kartenschlitz eines Geldautomaten

Schritt 4: Was auch ohne Nachweis geht

Zwei Dinge zahlen die meisten Banken auch ohne Erbschein. Bestattungskosten werden gegen Vorlage der Rechnung häufig direkt vom Konto beglichen, weil sie zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen. Ebenso werden laufende Kosten der Wohnung wie Miete und Strom in der Regel weiter bedient. Sinnvoll ist, alle Rechnungen aufzubewahren und der Bank vorzulegen, statt sie privat vorzustrecken.

Fazit: Die Vollmacht entscheidet

Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus bleibt die Familie handlungsfähig, ohne sie beginnt das Warten auf den Erbschein. Bestattung und laufende Wohnkosten lassen sich meist trotzdem direkt vom Konto zahlen - danach fragen kostet nichts.

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Wenn die Wohnung ansteht: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen. Bankunterlagen werden gesichert, bevor geräumt wird.

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