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Leeres Wohnzimmer mit nackten Wänden und einfallendem Tageslicht
Wohnungsauflösungen5. Sep 20262 Min. Lesezeit

Wie kündigt man die Wohnung eines Verstorbenen?

Ein Mietverhältnis endet nicht mit dem Tod des Mieters. Es geht auf die Angehörigen oder Erben über, und bis zur wirksamen Kündigung läuft die Miete weiter. Wer bei einer Haushaltsauflösung Geld sparen will, setzt genau hier zuerst an.

Vor der eigentlichen Wohnungsauflösung steht deshalb der Brief an den Vermieter. Die wichtigsten Punkte.

Leerer Hausflur mit Wohnungstür und Briefkasten

Schritt 1: Klären, wer eintritt

Zuerst ist zu prüfen, wer in den Vertrag eintritt. Lebten Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder andere Haushaltsangehörige mit in der Wohnung, treten sie vorrangig ein und können das Mietverhältnis fortsetzen oder binnen eines Monats erklären, dass sie es nicht wollen. Lebte der Verstorbene allein, treten die Erben ein - und zwar alle gemeinsam.

Schritt 2: Die Monatsfrist einhalten

Der wichtigste Termin ist ein Monat. Innerhalb dieser Frist, gerechnet ab Kenntnis vom Tod und vom Eintritt in den Vertrag, können die Erben ausserordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Wer sie verstreichen lässt, ist an die vertraglichen Bedingungen gebunden - bei Staffelmietverträgen oder Kündigungsverzicht können das deutlich mehr als drei Monate sein.

Verschlossener Briefumschlag neben einem Schlüsselbund

Schritt 3: Richtig unterschreiben und zustellen

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, mit eigenhändiger Unterschrift - eine E-Mail genügt nicht. Bei mehreren Erben unterschreiben entweder alle oder einer mit schriftlicher Vollmacht der übrigen. Beigelegt wird eine Sterbeurkunde, auf Verlangen auch der Erbnachweis. Zugestellt wird per Einwurf-Einschreiben oder persönlich mit Zeugen; massgeblich ist der Zugang, nicht das Datum des Schreibens.

Nahaufnahme des Einwurfschlitzes eines gelben Briefkastens

Schritt 4: Früheres Ende vereinbaren

Sobald die Kündigung raus ist, lohnt ein zweites Schreiben mit dem Angebot, die Wohnung früher zurückzugeben. In gefragten Lagen stimmen Vermieter oft zu, weil sie sofort neu vermieten können. Wichtig ist die Reihenfolge: erst regulär kündigen, damit ein sicheres Enddatum steht, dann verhandeln. Jeder eingesparte Monat entlastet den Nachlass unmittelbar.

Fazit: Ein Monat entscheidet über Monate

Die Sonderkündigung binnen eines Monats ist der grösste Hebel überhaupt. Danach zählt, dass die Wohnung zum Enddatum wirklich leer und besenrein ist - sonst wird der eingesparte Monat durch eine Rechnung des Vermieters wieder aufgezehrt.

Leeres Wohnzimmer mit nackten Wänden und einfallendem Tageslicht

Wenn das zu viel wird: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen für Räumung und Übergabe zum vereinbarten Termin.

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