Ein durchschnittlicher Haushalt hält zwischen zwanzig und vierzig laufende Verträge. Nach einem Todesfall laufen die meisten davon einfach weiter - samt Abbuchungen. Bei einer Haushaltsauflösung ist das Aufräumen der Vertragslage deshalb genauso wichtig wie das Ausräumen der Wohnung.
Nicht jeder Vertrag muss gekündigt werden, und nicht jeder kann es sofort. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Schritt 1: Was automatisch endet
Einige Verträge sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod von selbst. Dazu zählen das Arbeitsverhältnis, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung, Vollmachten ohne Fortgeltungsklausel und in der Regel auch Abonnements für Zeitschriften, sobald der Todesfall gemeldet ist. Hier genügt eine Mitteilung mit Sterbeurkunde, eine Kündigung ist nicht nötig.
Schritt 2: Was auf die Erben übergeht
Die Mehrzahl der Verträge wird dagegen vererbt und läuft zunächst weiter. Das gilt für Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Kfz-Versicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Vereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio und Streamingdienste. Sie müssen aktiv gekündigt werden, und bis dahin werden Beiträge weiter abgebucht - ein häufiger Grund für böse Überraschungen ein halbes Jahr später.

Schritt 3: Sonderkündigungsrechte nutzen
Bei vielen Verträgen gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, das die reguläre Laufzeit aushebelt. Der Mietvertrag kann von den Erben binnen eines Monats ausserordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Fitnessstudios, Zeitungen und viele Mobilfunkanbieter akzeptieren eine sofortige Beendigung, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Nachfragen lohnt sich auch dort, wo es nicht ausdrücklich in den Bedingungen steht.

Schritt 4: Nicht zu schnell kündigen
Zwei Verträge sollten bewusst weiterlaufen. Die Gebäudeversicherung bleibt bestehen, solange die Immobilie zum Nachlass gehört - ohne sie steht ein Haus im Schadensfall ungeschützt da. Ebenso wird der Strom nicht abgemeldet, bevor die Wohnung geräumt und übergeben ist, sonst arbeitet das Räumungsteam im Dunkeln. Auch die Hausratversicherung wirkt in der Regel noch einige Zeit fort und schadet nicht.
Fazit: Liste führen, Post umleiten
Am einfachsten geht es mit einer Tabelle aus drei Spalten: Vertrag, Datum der Kündigung, Bestätigung erhalten. Ein Nachsendeauftrag bringt in den folgenden Wochen genau die Verträge ans Licht, an die niemand gedacht hat. Strom und Gebäudeversicherung bleiben bis zur Übergabe bestehen.

Wenn die Wohnung ansteht: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen. Unterlagen werden gesichert, bevor geräumt wird.



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