Zum Inhalt springen

Warenkorb

Dein Warenkorb ist leer

Weiter einkaufen
Aufgeräumter Schreibtisch mit Laptop, Tasse und sortierten Unterlagen
Haushaltsauflösung4. Sep 20262 Min. Lesezeit

Welche Verträge muss man nach einem Todesfall kündigen?

Ein durchschnittlicher Haushalt hält zwischen zwanzig und vierzig laufende Verträge. Nach einem Todesfall laufen die meisten davon einfach weiter - samt Abbuchungen. Bei einer Haushaltsauflösung ist das Aufräumen der Vertragslage deshalb genauso wichtig wie das Ausräumen der Wohnung.

Nicht jeder Vertrag muss gekündigt werden, und nicht jeder kann es sofort. Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Regal mit einer langen Reihe Ordner

Schritt 1: Was automatisch endet

Einige Verträge sind höchstpersönlich und erlöschen mit dem Tod von selbst. Dazu zählen das Arbeitsverhältnis, die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung, Vollmachten ohne Fortgeltungsklausel und in der Regel auch Abonnements für Zeitschriften, sobald der Todesfall gemeldet ist. Hier genügt eine Mitteilung mit Sterbeurkunde, eine Kündigung ist nicht nötig.

Schritt 2: Was auf die Erben übergeht

Die Mehrzahl der Verträge wird dagegen vererbt und läuft zunächst weiter. Das gilt für Miete, Strom, Gas, Wasser, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Kfz-Versicherung, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Vereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio und Streamingdienste. Sie müssen aktiv gekündigt werden, und bis dahin werden Beiträge weiter abgebucht - ein häufiger Grund für böse Überraschungen ein halbes Jahr später.

Küchentisch mit ausgebreiteter geöffneter Post

Schritt 3: Sonderkündigungsrechte nutzen

Bei vielen Verträgen gibt es ein Sonderkündigungsrecht im Todesfall, das die reguläre Laufzeit aushebelt. Der Mietvertrag kann von den Erben binnen eines Monats ausserordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden. Fitnessstudios, Zeitungen und viele Mobilfunkanbieter akzeptieren eine sofortige Beendigung, wenn eine Sterbeurkunde vorliegt. Nachfragen lohnt sich auch dort, wo es nicht ausdrücklich in den Bedingungen steht.

Nahaufnahme eines Stapels Briefumschläge auf einem Schreibtisch

Schritt 4: Nicht zu schnell kündigen

Zwei Verträge sollten bewusst weiterlaufen. Die Gebäudeversicherung bleibt bestehen, solange die Immobilie zum Nachlass gehört - ohne sie steht ein Haus im Schadensfall ungeschützt da. Ebenso wird der Strom nicht abgemeldet, bevor die Wohnung geräumt und übergeben ist, sonst arbeitet das Räumungsteam im Dunkeln. Auch die Hausratversicherung wirkt in der Regel noch einige Zeit fort und schadet nicht.

Fazit: Liste führen, Post umleiten

Am einfachsten geht es mit einer Tabelle aus drei Spalten: Vertrag, Datum der Kündigung, Bestätigung erhalten. Ein Nachsendeauftrag bringt in den folgenden Wochen genau die Verträge ans Licht, an die niemand gedacht hat. Strom und Gebäudeversicherung bleiben bis zur Übergabe bestehen.

Aufgeräumter Schreibtisch mit Laptop, Tasse und sortierten Unterlagen

Wenn die Wohnung ansteht: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen. Unterlagen werden gesichert, bevor geräumt wird.

Teilen

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.