Kaum eine Haushaltsauflösung kommt ohne einen ganzen Schrank voller Aktenordner aus - Kontoauszüge, Verträge, Rechnungen, teils über Jahrzehnte gesammelt. Die Frage, was davon aufgehoben werden muss und was einfach entsorgt werden kann, gehört zu den häufigsten bei einer Entrümpelung.
Steuerliche oder rechtliche Beratung kann dabei nicht ersetzt werden, aber im Folgenden die wichtigsten Grundlagen aus der Praxiserfahrung.

Schritt 1: Aufbewahrungsfristen kennen
Bestimmte Unterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, etwa Steuerunterlagen bei Selbstständigen, die je nach Art bis zu zehn Jahre aufbewahrt werden müssen. Auch nach einem Todesfall sollten wichtige Dokumente wie Rentenunterlagen, Versicherungspolicen oder Grundbuchauszüge nicht vorschnell entsorgt werden, da sie für die Erbabwicklung noch benötigt werden können.
Schritt 2: Wichtige Dokumente aussortieren
Bevor Aktenordner entsorgt werden, sollten sie grob durchgesehen werden auf Originaldokumente wie Geburtsurkunden, Testament, Grundbuchauszug, Sparbücher oder Versicherungspolicen. Bei einer Haushaltsauflösung in Ebersbach wurde einmal in einem unscheinbaren Aktenordner ein handschriftliches Testament gefunden, von dem die Familie nichts wusste - seitdem gilt die Empfehlung, Ordner wirklich Seite für Seite durchzusehen, statt sie ungeprüft zu entsorgen.

Schritt 3: Datenschutz bei der Entsorgung beachten
Alte Kontoauszüge, Rechnungen und andere Dokumente mit persönlichen Daten sollten nicht einfach im Altpapier landen, sondern über einen Aktenvernichter oder professionellen Schredderdienst entsorgt werden. Das schützt vor Missbrauch sensibler Daten, etwa Kontonummern oder Geburtsdaten, die für Betrugsversuche missbraucht werden könnten.

Schritt 4: Grosse Mengen professionell entsorgen lassen
Bei sehr grossen Mengen an Aktenordnern, wie sie etwa nach einer langen Selbstständigkeit oder in einem Haushalt mit vielen Jahrzehnten Papierkram anfallen können, lohnt sich ein professioneller Aktenvernichtungsdienst, der die Unterlagen zertifiziert und nachweisbar vernichtet. Bei einer Haushaltsauflösung lässt sich dieser Schritt mit koordinieren, sobald alle wichtigen Dokumente gesichert sind.
Fazit: Erst prüfen, dann vernichten
Aktenordner sollten bei einer Haushaltsauflösung nie ungeprüft entsorgt werden - zu oft verstecken sich wichtige Dokumente zwischen unwichtigen. Nach sorgfältiger Durchsicht gehört der Rest datenschutzgerecht vernichtet.

Unterstützung bei der Sichtung und fachgerechten Entsorgung von Unterlagen: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen.




Hinterlasse einen Kommentar
Diese Website ist durch hCaptcha geschützt und es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von hCaptcha.