Bei einer Wohnungsauflösung geht es meistens erst einmal darum, eine Wohnung zu räumen - nicht darum, eine neue zu beziehen. Trotzdem taucht dabei immer wieder ein Begriff auf, der auf den ersten Blick gar nichts damit zu tun zu haben scheint: die Wohnungsgeberbestätigung. Sie betrifft nämlich alle, die nach einer Auflösung selbst irgendwo neu gemeldet werden müssen.
Gerade wenn Angehörige nach einer Haushaltsauflösung selbst umziehen oder sich ummelden müssen, kommt diese Frage auf. Im Folgenden geht es kurz und verständlich darum, worum es dabei geht.

Schritt 1: Was die Wohnungsgeberbestätigung eigentlich ist
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein Dokument, mit dem der Vermieter oder Eigentümer bestätigt, dass eine Person tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist. Sie wird beim Einwohnermeldeamt für die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes benötigt und ist seit einigen Jahren gesetzlich vorgeschrieben, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Ohne dieses Dokument lässt sich eine neue Adresse nicht offiziell anmelden.
Schritt 2: Wer sie ausstellen muss
Ausstellen muss die Bestätigung der Vermieter oder die Eigentümerin der Wohnung - bei einer Eigentumswohnung also gegebenenfalls die Person selbst, die eine geerbte Immobilie bezieht. Bei einer Haushaltsauflösung nach einem Todesfall kann es vorkommen, dass Erben selbst in die geerbte Wohnung ziehen möchten - dann stellen sie sich die Bestätigung quasi selbst als Eigentümer aus. Bei vermieteten Immobilien ist es hingegen der Vermieter, der für neue Mieter aktiv werden muss.

Schritt 3: Wann sie im Kontext einer Haushaltsauflösung relevant wird
Direkt mit der Räumung selbst hat die Wohnungsgeberbestätigung nichts zu tun - hier geht es ja um das Ausräumen, nicht Einziehen. Relevant wird sie meist erst danach: Wenn Angehörige während der längeren Auflösungsphase vorübergehend woanders wohnen, wenn ein Erbe selbst in die aufgelöste Wohnung einzieht, oder wenn nach dem Verkauf der Immobilie neue Mieter gesucht werden. Bei einer Haushaltsauflösung in Ebersbach hat ein Erbe die geerbte Wohnung nach der Räumung selbst bezogen - da war die Bestätigung dann plötzlich ein Thema, an das vorher niemand gedacht hatte.

Schritt 4: Was auf dem Formular stehen muss
Das Formular enthält Name und Anschrift des Vermieters, die Adresse der Wohnung, das Einzugsdatum sowie Angaben zu allen einziehenden Personen. Die meisten Einwohnermeldämter stellen dafür ein standardisiertes Formular bereit, das online abrufbar ist. Wichtig: Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug erfolgen, sonst drohen Bussgelder.
Fazit: Kleines Formular, grosse Wirkung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist unscheinbar, aber notwendig, sobald jemand nach einer Haushaltsauflösung neu einzieht oder sich ummeldet. Wer frühzeitig weiß, wer sie ausstellen muss, spart sich unnötigen Zeitdruck kurz vor der Meldefrist.

Bei Fragen rund um eine Haushaltsauflösung und die Zeit danach: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen.



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