Wenn ein naher Angehöriger stirbt, müssen viele Menschen von einem Moment auf den anderen Termine absagen, Behördengänge erledigen und sich um die Beerdigung kümmern - und gleichzeitig weiter zur Arbeit gehen. Eine Frage, die dabei häufig aufkommt: Steht einem eigentlich Sonderurlaub zu?
Auch wenn ein Entrümpelungsunternehmen kein Arbeitsrechtsexperte ist, zeigt sich in Gesprächen mit Angehörigen im Rahmen einer Haushaltsauflösung immer wieder, wie unsicher viele bei diesem Thema sind. Im Folgenden die wichtigsten Grundlagen, die zumindest eine erste Orientierung geben.

Schritt 1: Gesetzliche Grundlage kennen
Ein bundesweit einheitliches Gesetz zum Sonderurlaub bei Todesfällen gibt es in Deutschland nicht. Die Grundlage findet sich meist in Paragraph 616 BGB, wonach Arbeitnehmer für eine verhältnismässig nicht erhebliche Zeit von der Arbeit freigestellt werden, wenn sie unverschuldet und persönlich verhindert sind. Wie viele Tage das konkret sind, wird dort aber nicht festgelegt - das hängt stark vom Einzelfall und oft vom Arbeitsvertrag ab.
Schritt 2: In den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag schauen
Viele Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln Sonderurlaub bei Todesfällen konkreter, oft mit ein bis drei Tagen bei nahen Angehörigen wie Ehepartner, Kindern oder Eltern. Der erste Blick sollte deshalb immer dem eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag gelten, bevor man sich auf die allgemeine gesetzliche Regelung verlässt. Immer wieder zeigt sich, dass Angehörige positiv überrascht sind, wie grosszügig ihr Arbeitgeber tatsächlich reagiert, sobald einfach direkt nachgefragt wird.

Schritt 3: Frühzeitig und offen mit dem Arbeitgeber sprechen
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber bringt meist mehr als das Beharren auf einem vermeintlichen Rechtsanspruch. Viele Arbeitgeber gewähren zusätzlich zum Sonderurlaub auch unbezahlte Freistellung oder erlauben das Vorziehen regulären Urlaubs, wenn mehr Zeit für die Organisation der Beerdigung oder eine anstehende Entrümpelung benötigt wird. Ein frühzeitiges, ehrliches Gespräch schafft hier meist mehr Spielraum als erwartet.

Schritt 4: Was danach oft ansteht
Nach den ersten Tagen der Organisation folgt häufig die Frage, wie die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen aufgelöst werden soll - und das lässt sich selten an einem einzigen freien Tag erledigen. Hier hilft es, den Sonderurlaub gezielt für die dringendsten Behördengänge zu nutzen und die eigentliche Haushaltsauflösung an einen erfahrenen Partner zu übergeben, damit nicht der gesamte Jahresurlaub dafür draufgeht.
Fazit: Nachfragen lohnt sich
Ob und wie viele Tage Sonderurlaub zustehen, hängt vom Arbeitsvertrag und der individuellen Situation ab. Ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber ist in jedem Fall der beste erste Schritt, um Klarheit zu bekommen.

Neben der Trauerbewältigung steht oft auch die Organisation der Haushaltsauflösung eines Angehörigen an: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen, diskrete und zuverlässige Unterstützung.



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