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Nachlassgericht

C20. Jun 20265 Min. Lesezeit

Nach dem Tod einer Person übernimmt das Nachlassgericht eine zentrale Rolle bei der rechtlichen Abwicklung des Nachlasses. Viele Erben haben wenig Kontakt mit Gerichten und wissen nicht, welche Aufgaben das Nachlassgericht hat, wann man es aufsuchen muss und welche Dokumente dort beantragt werden können. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Aufgaben des Nachlassgerichts, den Ablauf nach einem Sterbefall und was Erben wissen müssen, um ihre Rechte sichern zu können.

Nachlassgericht - Architekturskizze zeigt Gebäude des Amtsgerichts und Nachlassunterlagen

Was ist das Nachlassgericht und wo ist es?

Das Nachlassgericht ist in Deutschland eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Es ist das Gericht, bei dem alle rechtlichen Angelegenheiten rund um den Nachlass eines Verstorbenen bearbeitet werden. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Nachlassgericht ist nicht mit dem Erbschaftsteuerbescheid oder der Steuerbehörde zu verwechseln - es ist ausschließlich für die rechtliche Seite der Erbschaft zuständig. Aufgaben des Nachlassgerichts umfassen die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten, die Ausstellung von Erbscheinen, die Bestellung von Nachlasspflegern und Nachlassverwaltern, die Annahme von Erbausschlagungserklärungen sowie die Abwicklung von Nachlassinsolvenzverfahren. Bei einer Nachlassauflösung ist das Nachlassgericht häufig die erste Anlaufstelle, um die rechtliche Grundlage für alle weiteren Schritte zu schaffen.

Testamentseröffnung durch das Nachlassgericht

Wenn ein Verstorbener ein Testament hinterlassen hat, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden. Das gilt für handschriftliche Testamente ebenso wie für notarielle Testamente. Das Nachlassgericht öffnet das Testament nach dem Tod und lädt alle darin genannten Personen sowie die gesetzlichen Erben zur Testamentseröffnung ein. Bei der Eröffnung wird der Inhalt des Testaments vorgelesen und den Beteiligten eine beglaubigte Abschrift ausgehändigt. Notarielle Testamente sind automatisch im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert und werden vom Nachlassgericht direkt angefordert. Ein handschriftliches Testament, das im Nachlass des Verstorbenen gefunden wird, muss unverzüglich beim Nachlassgericht abgeliefert werden - wer ein bekanntes Testament zurückhält, macht sich strafbar. Die Testamentseröffnung erfolgt ohne besonderen Antrag, sobald das Gericht vom Todesfall Kenntnis erlangt. Bei einer Erbschaftsteuer-Berechnung ist das Eröffnungsprotokoll des Testaments ein wichtiges Dokument.

Nachlassgericht - Architekturskizze zeigt Testamentseröffnung und Erbscheinantrag

Erbschein beantragen - wann und wie?

Der Erbschein ist das wichtigste Dokument, das das Nachlassgericht ausstellt. Er dient als amtlicher Nachweis des Erbrechts und ist für viele Rechtsgeschäfte zwingend erforderlich - etwa um Bankkonten des Verstorbenen zu übernehmen, Grundstücke umzuschreiben oder Fahrzeuge umzumelden. Den Erbschein beantragt man beim Nachlassgericht entweder persönlich oder über einen Notar. Der Antrag erfordert verschiedene Unterlagen: die Sterbeurkunde des Verstorbenen, den eigenen Personalausweis, gegebenenfalls das Testament oder Erbvertrag, bei gesetzlicher Erbfolge die Abstammungsdokumente (Geburts- und Heiratsurkunden). Das Nachlassgericht prüft den Antrag und stellt bei Richtigkeit den Erbschein aus. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Wochen. Für den Erbschein werden Gebühren nach dem Geschäftswert des Nachlasses fällig. Ein Erbschein kann auch auf einzelne Erben beschränkt sein (Teilerbschein) oder die Erbquoten mehrerer Erben ausweisen (gemeinschaftlicher Erbschein). Weitere Informationen finden Sie im Artikel zum Erbschein.

Erbausschlagung beim Nachlassgericht

Wer eine Erbschaft nicht annehmen möchte - zum Beispiel weil der Nachlass überschuldet ist - muss die Erbschaft ausschlagen. Die Ausschlagungserklärung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall beim Nachlassgericht oder bei einem Notar persönlich abgegeben werden. Die Frist von sechs Wochen verlängert sich auf sechs Monate, wenn der Erbe zum Zeitpunkt des Erbfalls im Ausland wohnte. Die Ausschlagung muss zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt oder notariell beurkundet werden - eine formlose schriftliche Erklärung reicht nicht. Nach der Ausschlagung gilt die Erbschaft als nicht angenommen, und der Nachlass fällt an den nächsten in der Erbfolge. Wichtig: Eine einmal wirksam erklärte Ausschlagung kann nur in eng begrenzten Ausnahmefallän angefochten werden. Bei einem verschuldeten Nachlass ist die Ausschlagung oft die klügste Entscheidung - eine Beratung durch einen Rechtsanwalt ist in solchen Fällen dringend zu empfehlen. Bei einer Nachlassbewertung lässt sich der Schuldenstand des Nachlasses vorab abschätzen.

Nachlassgericht - Architekturskizze zeigt Erbausschlagung und Nachlassverwaltung

Nachlasspfleger und Nachlassverwalter

In bestimmten Situationen bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger oder Nachlassverwalter. Ein Nachlasspfleger wird eingesetzt, wenn die Erben unbekannt sind oder noch nicht ermittelt wurden - er sichert den Nachlass und vertritt die unbekannten Erben im Rechtsverkehr. Der Nachlassverwalter hingegen wird auf Antrag der Erben oder der Nachlassggläubiger bestellt, wenn der Nachlass überschuldet oder gefährdet ist. Er verwaltet den Nachlass, befriedigt die Nachlassggläubiger und schützt damit die Erben vor einer persönlichen Haftung. Auch Testamentsvollstrecker, die im Testament eingesetzt wurden, müssen vom Nachlassgericht ein sogenanntes Testamentsvollstreckerzeugnis erhalten, das sie zur Verwaltung des Nachlasses berechtigt. Bei einer komplizierten Nachlassabwicklung, zum Beispiel bei einer internationalen Erbschaft oder einem zerstrittenen Erbenkreis, kann die Einschaltung des Nachlassgerichts und die Bestellung eines Verwalters einen geordneten Ablauf sicherstellen. Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel zum Testamentsvollstrecker.

Nachlassgericht und internationale Erbfälle

Wenn ein Verstorbener in mehreren Ländern Vermögen hinterlassen hat oder im Ausland verstorben ist, wird die Nachlassabwicklung komplexer. Seit 2015 gilt in der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO), die regelt, welches nationale Recht auf eine internationale Erbschaft angewendet wird. In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Nachlassgericht stellt in internationalen Erbfällen auf Antrag ein Europäisches Nachlasszeugnis aus, das europaweit als Nachweis des Erbrechts anerkannt wird. Bei Nachlassvermögen in Deutschland muss das deutsche Grundbuchamt für in Deutschland liegende Grundstücke dennoch ein deutsches Nachlassdokument sehen. Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt für internationales Erbrecht ist bei grenzüberschreitenden Erbfällen unbedingt empfehlenswert. Für ausländische Erben eines deutschen Nachlasses ist das zuständige Nachlassgericht in Deutschland ebenfalls die erste Anlaufstelle.

Nachlassgericht - Architekturskizze zeigt internationale Erbschaft und europäisches Nachlasszeugnis

Nachlasssicherung in der Anfangsphase

Direkt nach dem Todesfall hat das Nachlassgericht auch Aufgaben bei der Sicherung des Nachlasses. In bestimmten Situationen kann es von Amts wegen tätig werden, um den Nachlass zu sichern - zum Beispiel wenn niemand die Wohnung des Verstorbenen bewacht oder wenn Verwandte über ausländisches Recht streiten. Die Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts bedeutet, dass es von sich aus tätig werden kann, wenn Anhältspunkte für eine Gefährdung des Nachlasses vorliegen. Praktisch kann das bedeuten, dass das Nachlassgericht die Wohnung versiegelt, bis die Erbengemeinschaft oder ein Nachlasspfleger die Kontrolle übernimmt. In der Praxis passiert dies allerdings selten - Erben sollten selbst dafür sorgen, dass der Nachlass gesichert ist und nicht unbefugt zugegriffen wird. Für die Haushaltsauflösung ist es wichtig, dass Erben oder berechtigte Personen frühzeitig den Zugang zur Wohnung sicherstellen und alle Wertgegenstände inventarisieren, bevor Dritte Zugang haben. Beim Vorhandensein eines Testaments oder Erbvertrags erfahren die Beteiligten durch das Nachlassgericht schnell von ihrer Stellung als Erbe - was wiederum die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen ist.

Fazit

Das Nachlassgericht ist die zentrale rechtliche Institution bei der Abwicklung eines Nachlasses. Es eröffnet Testamente, stellt Erbscheine aus, nimmt Erbausschlagungen entgegen und bestellt bei Bedarf Nachlasspfleger. Erben sollten sich frühzeitig mit den Aufgaben des Nachlassgerichts vertraut machen, um alle Fristen zu wahren und ihre Rechte vollständig geltend machen zu können. Ein Anwalt für Erbrecht kann bei komplexen Fällen eine wertvolle Unterstützung sein.

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