Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die eine Wohnung anmieten, von Anfang an keine oder nur die erste Miete zahlen und die Räume nach einiger Zeit beschädigt und vollgestellt zurücklassen. Der Begriff ist kein Rechtsbegriff, sondern eine Beschreibung aus der Praxis - im Gesetz sind es schlicht Mieter, die ihre Pflichten verletzen.
Genau das macht die Sache für Vermieter so zäh. Auch wer offensichtlich nicht zahlt, geniesst den vollen Mieterschutz: Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten, das Schloss nicht ausgetauscht und der Hausrat nicht entfernt werden. Bis zur geräumten Wohnung vergehen deshalb regelmässig sechs bis zwölf Monate, in denen weder Miete noch Nebenkosten hereinkommen.
Typische Warnzeichen vor dem Einzug
Einige Muster wiederholen sich. Auffällig ist, wenn Interessenten die Wohnung sofort und ohne Rückfragen nehmen wollen, die Kaution bar zahlen möchten und auf ein Bankkonto angeblich verzichten können. Ebenso wenn Gehaltsnachweise nur als Kopie kommen, der Arbeitgeber telefonisch nicht erreichbar ist oder die vorgelegte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von einer Privatperson stammt.
Wirksam vorbeugen lässt sich mit einer sorgfältigen Prüfung: aktuelle Bonitätsauskunft, drei Gehaltsabrechnungen im Original, Ausweiskopie und ein persönliches Gespräch. Sinnvoll ist ausserdem, die Kaution vollständig und nachweislich vor Schlüsselübergabe zu erhalten und den Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll mit Fotos zu dokumentieren. Diese Unterlagen sind später die Grundlage jeder Forderung.
Der rechtliche Weg bei Zahlungsverzug
Bleibt die Miete aus, ist eine fristlose Kündigung möglich, sobald der Mieter mit zwei aufeinanderfolgenden Monatsmieten ganz oder mit einem erheblichen Teil im Rückstand ist. Vorsorglich wird zusätzlich ordentlich gekündigt, falls die fristlose Kündigung an einem Formfehler scheitert. Beides erfolgt schriftlich mit genauer Aufstellung der offenen Beträge.
Zieht der Mieter nicht aus, folgt die Räumungsklage beim Amtsgericht. Nach dem Urteil beauftragt der Vermieter einen Gerichtsvollzieher, der die Zwangsräumung durchführt. Wichtig ist, dass der Mieter die fristlose Kündigung durch vollständige Nachzahlung innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage unwirksam machen kann - allerdings nur einmal in zwei Jahren. Genau deshalb wird immer zusätzlich ordentlich gekündigt.
Die Berliner Räumung
Eine klassische Zwangsräumung ist teuer, weil der Gerichtsvollzieher den gesamten Hausrat einlagern lassen muss - Kosten, die der Vermieter vorstreckt und meist nie zurückbekommt. Deshalb hat sich die sogenannte Berliner Räumung durchgesetzt: Der Vermieter macht sein Vermieterpfandrecht geltend, der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter lediglich aus dem Besitz und übergibt die Wohnung samt Inhalt.
Das senkt die Gerichtskosten erheblich, verlagert aber die Verantwortung für den Hausrat auf den Vermieter. Er muss die Gegenstände sichten, ein Verzeichnis anlegen und pfändungsfreie und offensichtlich wertlose Sachen aussondern. Erst danach darf er verwerten oder entsorgen. Wer diesen Weg wählt, sollte den Bestand vor dem ersten Handgriff vollständig fotografieren.
Was mit dem zurückgelassenen Hausrat geschieht
Nach der Besitzeinweisung darf der Vermieter nicht einfach alles in den Container werfen. Gegenstände von offensichtlichem Wert - Schmuck, Fahrzeuge, Elektronik, Werkzeug - unterliegen dem Vermieterpfandrecht und dürfen erst nach Ankündigung und Fristsetzung verwertet werden. Persönliche Dokumente, Ausweise, Fotos und Unterlagen sind aufzubewahren und dem Mieter zugänglich zu machen.
Alles Weitere kann entsorgt werden, sollte aber dokumentiert sein. In der Praxis hat sich bewährt, die Räumung von einer Firma durchführen zu lassen, die ein Fotoprotokoll und eine Wertaufstellung liefert. Verwertbares kann über ein Auktionshaus versteigert und der Erlös gegen die offenen Forderungen gerechnet werden - das ist zugleich der beste Nachweis dafür, dass der Vermieter korrekt gehandelt hat.
Kosten, Schadenersatz und Realität
Zusammengerechnet entstehen schnell fünfstellige Beträge: entgangene Miete über viele Monate, Gerichts- und Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher, Räumung, Entsorgung, Renovierung und häufig ein Austausch der Schliessanlage. Ein Titel gegen den Mieter besteht zwar, ist aber selten etwas wert, weil in diesen Fällen fast nie pfändbares Vermögen vorhanden ist.
Deshalb liegt der eigentliche Hebel in der Vorbeugung und in der Geschwindigkeit. Wer beim ersten ausbleibenden Monat mahnt, beim zweiten kündigt und sofort klagt, verkürzt das Verfahren um Monate. Und wer die Wohnung danach zügig räumen und wieder vermieten kann, begrenzt den Schaden auf die bereits entstandenen Kosten. Eine gründliche Entrümpelung mit anschliessender Grundreinigung ist dabei der schnellste Weg zurück in die Vermietbarkeit.
Fazit
Mietnomaden sind rechtlich gewöhnliche Mieter mit vollem Kündigungsschutz - Selbstjustiz durch Schlossaustausch oder eigenmächtige Räumung macht die Lage nur schlimmer. Der Weg führt über fristlose und vorsorglich ordentliche Kündigung, Räumungsklage und Gerichtsvollzieher, wobei die Berliner Räumung die Kosten deutlich senkt.
Danach zählt Tempo: sichten, dokumentieren, verwerten, entsorgen und neu vermieten. Wer dafür eine erfahrene Haushaltsauflösung beauftragt, bekommt die Wohnung schnell wieder in einen vermietbaren Zustand - eine kurze Anfrage genügt für einen Besichtigungstermin.



