Wenn ein Kleingarten aus Alters- oder Gesundheitsgründen aufgegeben wird oder nach einem Todesfall im Rahmen einer Haushaltsauflösung zurückgegeben werden muss, kommt einiges zusammen: Laube, Geräte, Gartenmöbel, Pflanzen und oft Jahrzehnte an Gelagertem.
Anders als bei einer normalen Entrümpelung redet hier der Verein mit. Die wichtigsten Punkte.

Schritt 1: Pachtvertrag und Gartenordnung lesen
Der Vertrag regelt, in welchem Zustand die Parzelle zurückzugeben ist. Üblich sind die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes: ein Drittel der Fläche für Obst und Gemüse, Laube höchstens 24 Quadratmeter, keine Wohnnutzung. Steht etwas Unzulässiges auf der Parzelle - eine zu grosse Laube, ein fest gemauerter Grill, ein Pool -, verlangt der Verein häufig den Rückbau vor der Übergabe.
Schritt 2: Wertermittlung abwarten
Vor der Räumung schätzt eine Kommission des Vereins den Wert von Laube, Anpflanzungen und fest verbundenen Einrichtungen. Diese Schätzsumme zahlt der Nachpächter an den scheidenden Pächter. Deshalb sollte nichts abgerissen werden, was noch bewertet werden könnte - eine intakte Laube und gepflegte Obstbäume sind bares Geld, ein voreilig abgerissener Schuppen dagegen nur Entsorgungskosten.

Schritt 3: In der richtigen Reihenfolge räumen
Zuerst kommt der Inhalt der Laube heraus, danach Geräte und Möbel, dann Gartenabfälle und zuletzt bauliche Anlagen, sofern sie weg müssen. Getrennt gesammelt werden Grünschnitt, Altholz, Metall, Kunststoff und Bauschutt. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Schadstoffe: In Gartenhäuschen stehen erstaunlich oft alte Pflanzenschutzmittel, Holzschutzlasuren und Benzinkanister, die zum Schadstoffmobil gehören.
Schritt 4: An Asbest und Altlasten denken
Lauben aus den Sechzigern und Siebzigern haben häufig ein Dach aus Faserzement-Wellplatten. Diese enthalten in aller Regel Asbest und dürfen nicht einfach abgeschlagen und in den Container geworfen werden. Ebenso häufig finden sich alte Teerpappe, mit Altteeröl gestrichene Zäune und vergrabener Bauschutt. Wer solche Funde vorher meldet, vermeidet einen Baustopp mitten in der Räumung.

Fazit: Erst schätzen lassen, dann räumen
Wer die Reihenfolge einhält - Vertrag prüfen, Wertermittlung abwarten, dann räumen - bekommt oft noch eine Ablösesumme statt einer Rechnung. Bei einer verwilderten Parzelle mit Asbestdach und altem Bauschutt reicht die eigene Kraft dagegen selten aus.

Wenn das zu viel wird: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen für die komplette Gartenräumung inklusive Laube.



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