Garagen und Kellerregale sind der klassische Ort für angebrochene Ölkanister, alte Farbdosen, Frostschutz und Unkrautvernichter. Bei einer Haushaltsauflösung kommt oft ein ganzer Regalmeter davon zusammen, häufig Jahrzehnte alt und ohne lesbares Etikett.
In der Entrümpelung ist das der Bereich, bei dem am wenigsten improvisiert werden sollte. Die wichtigsten Punkte.

Schritt 1: Nichts in den Ausguss
Altöl, Lösungsmittel, Farbreste und Pflanzenschutzmittel gehören niemals in Spüle, Toilette oder Gully. Ein einziger Liter Altöl kann rechnerisch eine Million Liter Wasser verunreinigen, und die Kläranlage filtert diese Stoffe nicht heraus. Auch der Restmüll ist tabu, weil die Behälter im Müllfahrzeug aufplatzen und sich entzünden können.
Schritt 2: Die Rücknahmepflicht nutzen
Für Motoröl gilt eine gesetzliche Rücknahmepflicht: Wer Öl verkauft, muss die gleiche Menge Altöl kostenlos zurücknehmen. Tankstellen, Werkstätten und Baumärkte sind dazu verpflichtet, auch wenn der Kauf lange zurückliegt - der Kassenbon hilft, ist aber nicht immer Voraussetzung. Auch ölverschmierte Lappen und leere Kanister werden gleich mit angenommen.

Schritt 3: Schadstoffmobil und Annahmestelle
Alles Übrige - Farben, Lacke, Verdünner, Säuren, Laugen, Spraydosen, Leuchtstoffröhren und Pflanzenschutzmittel - geht zum Schadstoffmobil oder zur festen Annahmestelle des Landkreises. Für Privathaushalte ist die Abgabe in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenfrei. Eingetrocknete Dispersionsfarbe ist dagegen kein Sonderabfall mehr und darf in den Restmüll.
Schritt 4: Sicher transportieren
Behälter bleiben im Originalgebinde, werden nicht umgefüllt und nicht gemischt - zusammen können harmlose Stoffe heftig reagieren. Verschlüsse fest zudrehen, alles aufrecht in eine stabile Kiste stellen und den Kofferraum während der Fahrt gelüftet halten. Unbeschriftete Gefässe werden nicht geöffnet, sondern an der Annahmestelle als unbekannt gemeldet.

Fazit: Kostenlos, aber nur auf dem richtigen Weg
Für Privathaushalte ist die Entsorgung fast immer gebührenfrei, sofern die Mengen überschaubar bleiben und der richtige Annahmeweg gewählt wird. Bei einer kompletten Garagenauflösung mit Fässern und Kanistern greift diese Regel allerdings nicht mehr.

Wenn das zu viel wird: 07161 / 68 111 oder info@dieraeumung.de - Kontakt aufnehmen für die Räumung inklusive Schadstoffentsorgung mit Nachweis.



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