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Generalvollmacht - Skizze eines Dokuments neben Schlüsselbund und Aktentasche
G19. Aug 20264 Min. Lesezeit

Generalvollmacht

Eine Generalvollmacht ist die weitreichendste Form der Bevollmächtigung. Mit ihr überträgt eine Person einer anderen das Recht, sie in nahezu allen Angelegenheiten zu vertreten - gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen, Vermietern und Geschäftspartnern. Der Bevollmächtigte kann Verträge abschliessen und kündigen, Konten führen, Anträge stellen und Zahlungen leisten, ohne für jeden einzelnen Schritt eine neue Ermächtigung zu benötigen.

Gerade im Alter und bei Krankheit ist dieses Dokument von grossem praktischem Wert. Wenn ein Angehöriger ins Pflegeheim zieht oder nach einem Sturz längere Zeit im Krankenhaus liegt, muss jemand die Wohnung, die Post und die laufenden Kosten im Blick behalten. Ohne Vollmacht dürfen selbst Ehepartner und Kinder das nicht ohne Weiteres. Sie müssten stattdessen eine gerichtliche Betreuung beantragen, was Wochen dauert und mit regelmässigen Berichtspflichten verbunden ist.

Generalvollmacht - Skizze einer amtlichen Urkunde mit Prägesiegel

Was eine Generalvollmacht umfasst

Der Umfang ergibt sich aus dem Wortlaut. Formuliert wird üblicherweise, dass der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in allen vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertreten darf, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Darunter fallen Bankgeschäfte, die Verwaltung von Immobilien, der Abschluss von Heimverträgen, der Umgang mit Behörden sowie die Kündigung und der Abschluss von Versorgungsverträgen.

Nicht erfasst sind höchstpersönliche Handlungen. Ein Testament kann niemand für einen anderen errichten, ebenso wenig eine Eheschliessung oder eine Adoption vornehmen. Für besonders eingriffsintensive medizinische Massnahmen und für freiheitsentziehende Unterbringungen verlangt das Gesetz zudem eine ausdrückliche, schriftlich genannte Ermächtigung; eine allgemeine Formulierung genügt hier nicht. Wer diese Bereiche mit abdecken möchte, muss sie im Text ausdrücklich aufzählen.

Form, Beurkundung und Registrierung

Grundsätzlich reicht die einfache Schriftform mit Datum und eigenhändiger Unterschrift. In der Praxis stösst eine solche Vollmacht jedoch schnell an Grenzen. Banken akzeptieren häufig nur ihre eigenen Formulare oder verlangen eine öffentliche Beglaubigung. Soll der Bevollmächtigte Grundstücke verkaufen oder belasten, ist eine notarielle Beurkundung ohnehin zwingend, weil das Grundbuchamt sonst keine Eintragung vornimmt.

Empfehlenswert ist deshalb der Gang zum Notar. Er prüft die Geschäftsfähigkeit, formuliert rechtssicher und stellt beliebig viele Ausfertigungen aus - ein Punkt, der oft unterschätzt wird, weil viele Stellen das Original sehen wollen und manche es sogar einbehalten. Zusätzlich kann die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Betreuungsgerichte fragen dieses Register ab und sehen dann sofort, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist.

Generalvollmacht - Skizze einer Dokumentenmappe, die über einen Schreibtisch gereicht wird

Vertrauen, Missbrauch und Kontrolle

Eine Generalvollmacht ist ein enormer Vertrauensvorschuss. Der Bevollmächtigte kann über Konten verfügen, ohne jemandem Rechenschaft schuldig zu sein, solange nichts anderes vereinbart wurde. Deshalb sollte sie nur einer Person erteilt werden, an deren Redlichkeit keinerlei Zweifel bestehen. Wer zwei Personen einsetzt, kann anordnen, dass sie nur gemeinsam handeln dürfen - das erhöht die Sicherheit, verlangsamt aber den Alltag spürbar.

Sinnvoll ist eine ergänzende Innenvereinbarung. Darin wird festgehalten, ab wann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden darf, welche Ausgaben zulässig sind und dass über grössere Verfügungen Belege gesammelt werden. Auch eine jährliche Aufstellung gegenüber der Familie beugt späteren Vorwürfen vor. Nach einem Todesfall verlangen Miterben häufig Auskunft über die letzten Jahre; wer geordnete Unterlagen vorlegen kann, erspart sich langwierige Auseinandersetzungen.

Wirkung über den Tod hinaus

Eine Generalvollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, wenn sie als über den Tod hinaus wirkend erteilt wurde. Diese Formulierung ist ausgesprochen praktisch, denn sie erlaubt es dem Bevollmächtigten, in der Zeit bis zur Erteilung eines Erbscheins zu handeln: Miete zahlen, Strom abmelden, die Bestattung organisieren und den Nachlass sichern. Ohne sie steht die Abwicklung mitunter zwei bis drei Monate still.

Die Erben können eine solche Vollmacht allerdings jederzeit widerrufen, denn sie treten in die Rechtsstellung des Verstorbenen ein. Bis dahin gilt sie fort. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte in dieser Phase im Interesse der Erben handelt und keine eigenmächtigen Entscheidungen über wertvolle Gegenstände trifft. Eine Entrümpelung sollte er erst beauftragen, wenn die Erben zugestimmt haben - andernfalls droht Streit über Dinge, die sich nicht wiederbeschaffen lassen.

Generalvollmacht - Skizze von Füllfederhalter und Siegelstempel auf Papier

Die Vollmacht in der Wohnungsabwicklung

Im Alltag zeigt sich der Wert einer Generalvollmacht meist erst, wenn eine Wohnung aufgelöst werden muss. Der Bevollmächtigte kann den Mietvertrag kündigen, Zugang zur Wohnung verschaffen, Handwerker beauftragen und Verträge für Strom, Wasser und Internet beenden. Er darf ausserdem Hausrat verkaufen und den Erlös auf das Konto des Vollmachtgebers einzahlen - etwa über ein Auktionshaus, das Schmuck, Uhren oder Porzellan versteigert.

Praktisch bewährt hat sich, dem Räumungsunternehmen gleich beim Besichtigungstermin eine Kopie der Vollmacht vorzulegen. Seriöse Anbieter fragen ohnehin danach, weil sie sonst nicht sicher sein können, im Auftrag eines Berechtigten zu handeln. Ebenso hilfreich ist eine kurze schriftliche Notiz darüber, welche Gegenstände ausdrücklich nicht entsorgt werden dürfen. Solche Absprachen kosten zehn Minuten und verhindern die ärgerlichsten Missverständnisse.

Generalvollmacht - Skizze eines Dokuments neben Schlüsselbund und Aktentasche

Fazit

Die Generalvollmacht ist das schlagkräftigste Vorsorgedokument überhaupt: Sie verhindert eine gerichtliche Betreuung, hält Handlungsfähigkeit auch in der Zeit unmittelbar nach einem Todesfall aufrecht und macht die gesamte Abwicklung einer Wohnung deutlich einfacher. Ihre Stärke ist zugleich ihr Risiko, weshalb sie nur an eine wirklich vertrauenswürdige Person erteilt und am besten notariell beurkundet sowie im Vorsorgeregister eingetragen werden sollte.

Wer mit einer solchen Vollmacht ausgestattet ist, kann die Räumung zügig angehen und dabei zwischen Verwertbarem, Spendenfähigem und Abfall sauber trennen. Bei einer Haushaltsauflösung läuft dieser Ablauf aus einer Hand, und eine unverbindliche Anfrage genügt für einen Termin vor Ort.

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